Abrechnung Lastenausgleich
Gemäss BSIG Nr. 8/860.1/6.1 vom 25. August 2020 über die Abrechnung der lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen und Erträge gemäss dem Sozialhilfegesetz sind die nachstehenden Formulare des Jahres 2020 gemäss Art. 44 Sozialhilfeverordnung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Amt für Integration und Soziales bis zum 31. März 2021 einzureichen.
- Sozialhilfe Abrechnung 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 1 MB)
- Mehrere Kitas Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 1 MB)
- Mehrere Tagesfamilienorganisationen Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 1 MB)
- Schulungsvideo Sozialhilferechnung Link öffnet in einem neuen Fenster.
(Für eine bessere Performance empfehlen wir Ihnen, die Datei lokal auf Ihrem PC zu speichern > rechte Maustaste > speichern unter).
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Amt für Integration und Soziales / Abteilung Finanzen und Revision
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8