Kommunale Integrationsangebote (KIA)
Die kommunalen Integrationsangebote (KIA) bieten arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehenden Beschäftigung und eine Tagesstruktur. Das Beschäftigungsangebot ist so ausgerichtet, dass ohne berufliche Vorkenntnisse eingestiegen werden kann. Ziel des Angebots ist die soziale Stabilisierung der Sozialhilfebeziehenden und das Entwickeln von beruflichen Perspektiven. Die kommunalen Integrationsangebote werden subsidiär zu den Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) geführt.
Die Gemeinden stellen gemäss Vorgaben des Kantons die Angebote bereit. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) hat den Gemeinden auf Gesuch eine Ermächtigung zur Zulassung der Aufwendungen zum kantonalen Lastenausgleich erteilt.
Der Zugang zu den Angeboten erfolgt über den zuständigen Sozialdienst der Gemeinden, die kommunale Integrationsangebote bereitstellen.
Die KIA werden direkt vom Kanton (mit)finanziert. Grundlage bildet das Konzept 2018 - 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 261 KB, 6 Seiten).
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KIA Konzept 2018 - 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 261 KB, 6 Seiten)
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