Substitutionsgestützte Behandlung (SGB)
Wer im Kanton Bern als Ärztin oder Arzt substitutionsgestützte Behandlungen mit Methadon und anderen Opioiden durchführt, benötigt eine Bewilligung des Kantonsarztamtes. Die Bewilligung ist ein Jahr gültig. Die Bedingungen und der Rahmen dieser Behandlungen richten sich nach den Richtlinien des Kantonsarztamtes (KAZA) für die substitutionsgestützte Behandlung (SGB) mit Methadon und anderen Opioiden bei Opiodabhängigkeit vom 15. August 2016.
Onlineplattform „Substitution online Link öffnet in einem neuen Fenster.“
Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen mit ärztlicher Leitung
Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen mit einer ärztlichen Leitung verwalten Bewilligungsgesuche, -änderungen (Medikation, Abgabe- oder Verabreichungsstelle) und -verlängerungen sowie Abschlussmeldungen mit dem webbasierten Antrags- und Behandlungssystem Substitution Online. Die Nutzung der Onlineplattform bedingt eine Registrierung beim Kantonsarztamt.
Anmeldeformular für Ärztinnen und Ärzte Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 127 KB, 1 Seite)
Leitfaden für verschreibende Ärztinnen und Ärzte Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 2 MB, 19 Seiten)
Leitfaden für Einrichtungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 20 Seiten)
Apothekerinnen und Apotheker sowie Einrichtungen ohne ärztliche Leitung
Apothekerinnen und Apothekern sowie Einrichtungen ohne ärztliche Leitung steht ein passiver Zugriff auf die Onlineplattform zur Verfügung. Sie können via Substitution Online jene Information abrufen, die sie im Rahmen der kontrollierten Arzneimittelabgabe für die bei ihnen ärztlich zugewiesenen Patientinnen und Patienten benötigen. Die Nutzung der Onlineplattform bedingt eine Registrierung beim Kantonsarztamt.
Anmeldeformular für Apothekerinnen und Apotheker Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 127 KB, 1 Seite)
Anmeldeformular für Einrichtungen ohne ärztliche Leitung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 127 KB, 1 Seite)
Leitfaden für Abgabestellen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 516 KB, 9 Seiten)
Richtlinien und Rechtsgrundlagen
Richtlinien des Kantonsarztamtes für die substitutionsgestützte Behandlung (SGB) mit Methadon und anderen Opioiden Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 261 KB, 5 Seiten)
Empfehlungen und Merkblätter
Methadonherstellung und -abgabe in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Privatapotheken Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 26 KB, 2 Seiten)
Merkblatt Methadonspiegelbestimmung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 15 KB, 1 Seite)
Beglaubigungen
Personen, die Substitutionsmedikamente auf Auslandreisen mitführen, benötigen je nach Bestimmungsland eine Beglaubigung in Bezug auf die Identität der von der Ärztin oder vom Arzt unterzeichneten Bescheinigung. Beglaubigen sind nur für Ärztinnen und Ärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern möglich. Die Gebühren betragen CHF 25.-- pro Dokument (nur Barzahlung).
Hinweis
Kontaktadresse
Vertraulich/M
Kantonsarztamt
Abteilung Bewilligungen
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. 031 636 43 86
Fax 031 633 78 60
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt / Abteilung Bewilligungswesen, Bereich Substitutionen
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 636 43 86
Fax +41 31 633 78 60
Kontakt per E-Mail
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