Masern

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Was sind Masern?
Die Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Masernviren werden durch Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen, von Person zu Person übertragen. Die ersten Symptome treten eine Woche bis drei Wochen nach der Infektion auf: Fieber, Schnupfen, Husten, Entzündung der Augen. Später erscheinen die für Masern typischen roten Flecken. Diese breiten sich ausgehend vom Gesicht über den ganzen Körper aus und das Fieber steigt auf hohe Werte. Häufig kommt es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung (70-90 auf 1‘000 Fälle), manchmal Lungenentzündung (10-60 auf 1‘000 Fälle) oder Hirnentzündung (2-20 auf 10‘000 Fälle). Auch Behinderungen können zurückbleiben und in seltenen Fällen führen Masern zum Tod. Bei Erwachsenen verläuft die Krankheit oft schwerer und es entwickeln sich häufiger Komplikationen.
Wie können Sie sich vor Masern schützen?
Die Impfung ist die einzige mögliche Präventionsmassnahme bzw. der einzige persönliche Schutz vor Masern. Seit über 30 Jahren wird gegen Masern geimpft. Für einen vollständigen Impfschutz benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab Jahrgang 1964 und jünger zwei Impfungen gegen Masern.
Was können Sie jetzt tun?
Kontrollieren Sie Ihren Impfstatus. Im Impfbüchlein sind die Impfstoffe gegen Masern unter folgenden Namen aufgeführt: Attenuvax, Moraten, Rimevax, Measles live vaccine, Eolarix, MoRuviraten, Triviraten, Biviraten, MMVax, Rimparix, MMR-II, MMRVaxPro, Pluserix, Priorix, Priorix Tetra. Wenn nötig lassen Sie sich impfen oder nachimpfen. Für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ab Jahrgang 1964 und jünger sind Nachholimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln bis Ende 2015 von der Franchise befreit. Wer sich impfen lässt, muss nur noch den Selbstbehalt bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenversicherung.
Was können Sie tun, falls Sie Masern-Symptome entwickeln?
Bei Verdacht auf Masern sollten Sie eine Ärztin/einen Arzt konsultieren. Sie sollten vor einem Arztbesuch die Ärztin/den Arzt telefonisch vorwarnen.
Was geschieht bei einem Masernfall in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindertagesstätte, obligatorische und nachobligatorische Schule, gesundheitsversorgende Einrichtung, usw.) ?
Um zu verhindern, dass sich die Masern ausbreiten können und um diejenigen zu schützen, die nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können (z.B. Säuglinge vor dem Alter von 9 Monaten, Personen mit einem geschwächten Immunsystem),
- werden die Erkrankten von der Gemeinschaftseinrichtung während 4 Tagen nach Beginn des Hautausschlages ausgeschlossen und müssen zu Hause bleiben;
- werden die Nicht-Geimpften mit Jahrgang 1964 oder jünger, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, für maximal 21 Tage von der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen, es sei denn, sie konnten innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person geimpft werden oder sie haben Masern bereits durchgemacht. Die Ausgeschlossenen müssen zu Hause bleiben.
Merkblatt über Masern für Kitas, Volksschulen, Mittelschulen und Berufsfachschulen
Deutsch
Merkblatt über Masern Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 129 KB, 2 Seiten)
Französisch
Rougeole, notice en français Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 220 KB, 2 Seiten)
Albanisch
Fletë informative për fruthin Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 689 KB, 2 Seiten)
Arabisch
Merkblatt über Masern (العربية) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 355 KB, 2 Seiten)
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Informacije o ospicama Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 659 KB, 2 Seiten)
Englisch
Information Sheet on Measles Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 646 KB, 2 Seiten)
Italienisch
Circolare informativa sul morbillo Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 671 KB, 2 Seiten)
Portugiesisch
Folha Informativa sobre o Sarampo Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 738 KB, 2 Seiten)
Spanisch
Hoja informativa sobre sarampión Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 695 KB, 2 Seiten)
Tamilisch
Merkblatt über Masern (தமிழ்) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 702 KB, 2 Seiten)
Tigrinisch
Merkblatt über Masern (Tigrinisch) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 398 KB, 2 Seiten)
Türkisch
Kizamik üzerine bilgilendirme broşürü Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 627 KB, 2 Seiten)
Merkblatt über Masern für die Höheren Fachschulen, die Berner Fachhochschule, die PHBern, die HEP BEJUNE und die Universität Bern
Deutsch
Merkblatt über Masern Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 129 KB, 2 Seiten)
Französisch
Rougeole, notice en français Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 219 KB, 2 Seiten)
Englisch
Information Sheet on Measles Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 645 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen zum Thema Masern
Richtlinien beim Auftreten eines Masernverdachtsfalls in privaten und öffentlichen Volksschulen sowie in Mittelschulen und Berufsfachschulen vom 25. April 2014 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 760 KB, 2 Seiten)
Liste der im In- und Ausland verwendeten Masernimpfstoffe Link öffnet in einem neuen Fenster.
Rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Weitere Informationen
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