Apothekerin und Apotheker
Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern
Wer braucht eine Berufsausübungsbewilligung (BAB)?
Apothekerinnen und Apotheker, welche in eigener fachlicher Verantwortung (privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung; selbstständig; z.B. BetriebsleiterIn einer Apotheke) im Kanton Bern tätig sein wollen oder die Stellvertretung der fachlich verantwortlichen Person übernehmen, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Kantonsapothekeramtes (KAPA).
Welches sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer BAB?
- anerkanntes Apothekerdiplom
- Eidgenössisches Apothekerdiplom
- oder eidgenössisch anerkanntes Apothekerdiplom, d.h Anerkennung für ApothekerInnen aus dem EU-Raum durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO Link öffnet in einem neuen Fenster.) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
- Eidgenössischer (FPH Offizinapotheker / FPH Spitalapotheker) oder von der MEBEKO anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel
- Sprachkenntnisse (Niveau B2) der Amtssprache/n des Kantons Bern (Deutsch oder Französisch)
- Nachweis einer Personen- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Sie sind schon im Besitze einer BAB (selbstständig und gültig am 31.12.2017) eines anderen Kantons - wie muss ich vorgehen?
Sie können die Anerkennung dieser Bewilligung mit dem entsprechenden Gesuchsformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 90 KB, 2 Seiten) beim Kantonsapothekeramt beantragen.
Selbstständigkeit und Gültigkeit der Berufsausübungsbewilligung
Die Berufsausübungsbewilligung für Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Bern berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung und ist unbefristet gültig.
Gesuchsformulare für Apothekerinnen und Apotheker
Gesuch um Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für Apothekerinnen und Apotheker Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 90 KB, 2 Seiten)
Certificate of Good Standing / Unbedenklichkeitserklärung Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 82 KB, 1 Seite)
Hinweis
Stellvertreterbewilligung für Apothekerinnen und Apotheker (mit eingeschränkter Stellvertreterfunktion)
Nähere Angaben finden Sie hier.
Registrierung von nicht anerkennbaren Diplomen von Apothekerinnen
Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Für Personen, die bereits vor diesem Datum in der Schweiz tätig sind, muss die Registrierung bis 31. Dezember 2019 erfolgt sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit, MEBEKO Ressort Ausbildung Link öffnet in einem neuen Fenster., Bern.
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsapothekeramt
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 633 79 26
Fax +41 31 633 79 28
Kontakt per E-Mail
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