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Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe
31. März 2021 Medienmitteilung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einer Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Link öffnet in einem neuen Fenster. zugestimmt. Damit werden die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), welche Normen zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe enthalten, im Grundsatz ins kantonale Recht übernommen. Im Kanton Bern soll das heutige Leistungsniveau in der individuellen Sozialhilfe beibehalten, aber nicht erhöht werden. Aus diesem Grund werden in der Sozialhilfeverordnung gewisse Regelungen festgehalten, die den entsprechenden SKOS-Richtlinien vorgehen. Die Änderungen treten per 1. Mai 2021 in Kraft.