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Verordnung über besondere Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich
31. März 2021 Medienmitteilung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einer neuen Verordnung über besondere Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich (CKLV) Link öffnet in einem neuen Fenster. zugestimmt. Damit wird die bisherige befristete Verordnung in ordentliches Recht überführt. Die Grundzüge der bisherigen CKLV werden mit ein paar Anpassungen beibehalten. Neu können auch im Lotteriefonds-Bereich Beiträge an gemeinnützige Organisationen wie Vereine, nicht staatliche Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen und Einrichtungen oder Verbände im Bereich Volkskultur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Hingegen können keine Beiträge mehr wegen der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen, darunter Sportwettkämpfen, von gemeinnützigen Organisationen gewährt werden. Besondere Regelungen gelten auch für erteilte Bewilligungen für Kleinlotterien.
Die Unterstützung im Kulturbereich wird grundsätzlich über andere Regelungen des Bundes und des Kantons abgewickelt. Die Verordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.