Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ethikkommission für die Forschung am Menschen

Wir sind zuständig für Forschungsprojekte mit und am Menschen, die im Kanton Bern durchgeführt werden. Seit dem 01.04.2017 sind wir auch zuständig für Forschungsprojekte in deutscher Sprache, die in den Kantonen Fribourg und Wallis durchgeführt werden.

Wir überprüfen, ob die ethischen, wissenschaftlichen, und rechtlichen Anforderungen gemäss schweizerischem Humanforschungsgesetz (HFG) erfüllt sind. Insbesondere überprüfen wir, ob der Schutz der betroffenen Personen gewährleistet ist. Unsere Entscheide sind unabhängig.

Wir sind Mitglied von «swissethics», der Vereinigung der Forschungs-Ethikkommissionen für Forschung am Menschen in der Schweiz.

  • Schweizerisches Humanforschungsgesetz (HFG)

  • swissethics

Gesuche, die in den Zuständigkeitsbereich der KEK fallen, müssen vor Beginn bewilligt werden. Der Zuständigkeitsbereich der KEK wird durch das HFG (Art. 2, 45) und die kantonale Forschungsverordnung definiert:

Geschäftsreglement

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