Gesuchseinreichung
Gesuche, die in den Zuständigkeitsbereich der KEK fallen, müssen vor Beginn bewilligt werden. Der Zuständigkeitsbereich der KEK wird durch das HFG Link öffnet in einem neuen Fenster. (Art. 2, 45) und die kantonale Forschungsverordnung (KEKV Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 22 KB, 3 Seiten)) definiert:
Geografisch
Alle im Kanton Bern durchgeführten Forschungsprojekte. Alle im Kanton VS und Kanton FR durchgeführten Projekte mit durchgegehend deutschsprachigem Setting (Projekt-, Forscher- und Probandensprache).
Materiell
a. die Durchführung eines Forschungsprojekts zur Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers:
- mit Personen;
- an verstorbenen Personen;
- an Embryonen und Föten;
- mit biologischem Material;
- mit gesundheitsbezogenen Personendaten.
oder
b. die Weiterverwendung von biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungszwecken bei fehlender Einwilligung oder Information über das Widerspruchsrecht (HFG, Art. 34).
Hinweis
Seit dem 01.01.2016 ist die Eingabe über das Online-Portal BASEC (Basec Link öffnet in einem neuen Fenster.) an alle schweizerischen Ethikkommissionen obligatorisch, und es werden keine Einreichungen oder Aktualisierungen ausserhalb von BASEC entgegen genommen.
Neue Gesuche
BASEC- Ersteinreichung (Basec Link öffnet in einem neuen Fenster.)
Aktualisierungen von Gesuchen werden immer über dieselbe BASEC-Nr. eingereicht.
Das Vorgehen für multizentrische Studien basiert auf den Verordnungen zum Humanforschungsgesetz (KlinV, HFV) und ist im BASEC erklärt. Multizentrisches Konzept Link öffnet in einem neuen Fenster.
Aktualisierung von Gesuchen
Aktualisierung von Gesuchen (Amendments, Safety-Reports etc.), die vor 01.01.2016 eingereicht wurden:
- BASEC bietet eine reduzierte Einreicheform für die Aktualisierung dieser Forschungsprojekte an. (Basec Link öffnet in einem neuen Fenster.)
- Aktualisierungen von Gesuchen werden immer über dieselbe BASEC-Nr. eingereicht.
- Bisher parallel eingereichte, multizentrische Studien laufen weiterhin parallel. MZ-Konzept Link öffnet in einem neuen Fenster.
Zuständigkeitsabklärungen
Zuständigkeitsabklärungen werden ebenfalls via BASEC getätigt (Basec Link öffnet in einem neuen Fenster.)
Gebühren
Die Gebühren sind abhängig von Begutachtungsverfahren und Finanzierungsmodus der Forschungsprojekte. Sie sind gesamtschweizerisch einheitlich geregelt und im Gebührenreglement Link öffnet in einem neuen Fenster. festgelegt.
Nur für Gesuchsteller aus dem Inselspital
- Forschungsprojekten aus den Bereichen Pflege, Hebammenwesen, Medizintherapie und –technik im Inselspital: Leitfaden zum Genehmigen und Monitorisieren Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 242 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Kantonale Ethikkommission für die Forschung
Murtenstrasse 31
3010 Bern
Tel. +41 31 633 70 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Hörsaaltrakt Pathologie, Eingang 43A, Büro H372