Newsletter Kantonsarztamt COVID-19 16/2020
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Da die epidemiologische Lage von COVID-19 sich in den letzten Wochen in eine besorg-niserregende Richtung entwickelt hat, informieren wir Sie aktuell wieder mit einer erhöhten Frequenz. Wir haben im Kanton Bern, wie auch in den anderen Kantonen, ein starkes Wachstum der Fallzahlen und eine steigende Zahl der Hospitalisierungen.
Meldepflicht
Zur Entlastung des Gesundheitssystems und aufgrund der hohen Fallzahlen, hat das BAG den klinischen Befund von ambulant diagnostizierten Personen bis auf weiteres abge-schafft.
Weiterhin meldepflichtig bleibt der klinische Befund für folgende Personen:
- Hospitalisiert
- In Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen
- Verstorbenen
Die neuen Meldekriterien finden sich im Dokument Verdachts-, Beprobungs- und Meldekri-terien per 02. November 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Melden Sie klinische Befunde wenn möglich online über https://forms.infreport.ch Link öffnet in einem neuen Fenster.
Antigen-Schnelltests
Die FMH hat Ihnen bereits Informationen vom BAG zur Einführung von Antigen-Schnelltests (per 02.11.2020) zukommen lassen. Wir möchten Ihnen ebenfalls empfehlen, diese beiden Dokumente sorgfältig anzuschauen:
- COVID-19: Empfehlungen zur Diagnose im ambulanten Bereich - Integration der Antigen-Schnelltests in die Teststrategie Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien per 02. November 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Isolations- und Quarantäneanordnungen
Das Kantonsarztamt hat mehrere Anfragen von Ärzten und Ärztinnen bekommen ob sie in der Praxis Isolations- oder Quarantäneanordnungen ausstellen können.
Zuständig für die Anordnung einer behördlichen Isolation oder Quarantäne sowie für deren allfällige Aufhebung ist der Kantonsarzt, die Kantonsärztin. Der Arzt, die Ärztin, gibt dem Pa-tienten/innen die Instruktion, dass diese/r sich in Quarantäne oder Isolation begeben muss. Er/sie tut dies im Rahmen seiner/ihrer Pflicht, die behördlichen Massnahmen zur Bewälti-gung der Pandemie zu unterstützen.
Aufgrund der sehr hohen Fallzahlen kam es zu einer grossen Auslastung des Contact Tra-cings des Kanton Bern und manche Bürger/innen haben ihre Quarantäneanordnung mit Verzögerung erhalten. Aus diesem Grund haben sich viele Personen an ihre Hausärz-te/innen gewandt, um die für sie notwendige Quarantäneanordnung zu erhalten. Die Situa-tion beim Contact Tracing hat sich weitgehend normalisiert und die Isolations- und Quaran-täneanordnungen sollten nun zeitgerecht eintreffen.
Ausnahme Maskenpflicht
Weiter haben wir viele Fragen betreffend Ausnahme Maskenpflicht bekommen. Ärztinnen und Ärzte können eine Bescheinigung ausstellen, die jemanden von der Maskenpflicht be-freit, dies aber nur wenn ein medizinischer Grund dafür besteht. Dieser medizinische Grund muss auf Anfrage des Kantonsarztamtes dokumentierbar sein.
Die kommende Herbst- und Winterzeit wird für uns alle eine grosse Herausforderung sein – vielen Dank für Ihre Flexibilität und den grossen Einsatz.
Freundliche Grüsse
Linda Nartey, Kantonsärztin
30.10.2020 / kaza
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 633 79 31
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Aufgrund hoher Auslastung durch die Covid-19-Pandemie bitten wir Sie, das Kantonsarztamt via E-Mail statt via Telefon zu kontaktieren. Ihre Anfrage wird sobald als möglich bearbeitet.