Newsletter Kantonsarztamt - COVID-19 04/2021
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Gerne leiten wir Ihnen Neuigkeiten und Dokumente vom BAG weiter.
Informationen des BAG zur COVID-19-Impfung
- Infoschreiben BAG Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 245 KB, 2 Seiten): Informationen zur COVID-19-Impfung
- Anhang 1 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 164 KB, 3 Seiten): Impfung von Gesundheitspersonal gegen Covid-19
- Anhang 2 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 939 KB, 1 Seite): Gebrauchsanleitung Moderna
Neue Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien / Erweiterte Teststrategie
Die neuen Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien finden Sie unter folgendem Link Link öffnet in einem neuen Fenster.. Neu ist, dass der Bund die Testkosten für Personen ohne Symptome übernimmt, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. Diese Neuerung geht mit einer Erweiterung der Teststrategie einher. Genauere Informationen finden Sie einerseits in der gestrigen Medienmitteilung vom BAG Link öffnet in einem neuen Fenster. und andererseits in dem FAQ zur Erweiterung der Teststrategie Link öffnet in einem neuen Fenster. (Dokument am Seitenende).
Wir erarbeiten ein Konzept, etwa dazu wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden. Sobald dies geklärt ist, werden wir gegebenenfalls wegen einer Zusammenarbeit auf Sie zukommen.
Bitte beachten Sie auch die neu erstellte Empfehlung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 174 KB, 2 Seiten) zu «COVID-19: Serielles Testen von Mitarbeitenden in direktem Kontakt mit Patientinnen / Patienten, Besuchern, Mitpatienten / -Patientinnen und Mitbewohnern in sozialmedizinischen Institutionen, insbesondere in Alters- und Pflegeheimen».
Anpassung der Quarantäneregeln
Die bisherige Regelung der Kontaktquarantäne wird durch eine Test- und Freigabestrategie ergänzt. Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder eine molekularbiologische Analyse (PCR-Test) durchführt und das Resultat negativ ist. Genauere Informationen finden Sie ebenfalls in der gestrigen Medienmitteilung Link öffnet in einem neuen Fenster. vom BAG.
Gesetzesänderung betreffend Atemschutzmasken
Neu wird in der COVID-19-Verordnung 3 festgehalten, dass Atemschutzmasken, die nicht den Grundsätzen und Verfahren für die Konformitätsbewertung nicht auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Weiter dürfen Bund und Kantone nur noch Atemschutzmasken abgeben (z. B. an Spitäler, Alters- und Pflegeheime oder die Spitex), wenn die Qualität der Masken durch eine europäische anerkannte Konformitätsbewertungsstelle geprüft wurde. Zudem muss in jedem Fall die Produktinformation verfügbar und mindestens in einer
Amtssprache oder in Englisch abgefasst sein.
Freundliche Grüsse
28.01.2021 / KAZA
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Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
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