Newsletter Kantonsarztamt - Antigen-Schnelltests
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Gerne übermitteln wir Ihnen noch zusätzliche Informationen zu den Antigen Schnelltests. An-fangs nächster Woche werden wir Sie zudem über Quarantänen-Lockerungen für Gesund-heitsfachpersonen (wegen Personalmangel) informieren.
Bestellung von Antigen-Schnelltests
Mit der Änderung der Verordnung 3 COVID-19 vom 28. Oktober 2020 werden Schnelltests ab 2. November 2020 in die Screening-Strategie eingeführt. Schnelltests können von autorisier-ten Laboratorien, Arztpraxen, Apotheken und Spitälern sowie von den vom Kanton oder in seinem Auftrag betriebenen Testzentren durchgeführt werden. Schnelltests dürfen nur von speziell dafür ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
Gegenwärtig gibt es nur zwei zugelassene Anbieter von Schnelltests. Das Bestellverfahren wird derzeit auf nationaler Ebene entwickelt. Dies wird Ihnen im Laufe der nächsten Woche mitgeteilt.
Bitte geben Sie keine Bestellungen auf, bis die Bedingungen geklärt und Ihnen mitgeteilt worden sind. Bereits eingegangene Bestellungen bei einer kantonalen Stelle werden nicht berücksichtigt.
Meldung von Antigen-Schnelltest-Befunden
Die Befunde zu den SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests müssen elektronisch über das Melde-portal (steht ab dem 2. November 2020 zur Verfügung) nur an das BAG und nicht an das Kantonsarztamt gemeldet werden.
Meldefristen:
- positive Befunde innerhalb von 2 Stunden
- negative Befunde innerhalb von 24 Stunden
Besten Dank für Ihr Verständnis, für Ihre Geduld und insbesondere für Ihren Einsatz.
Freundliche Grüsse
Linda Nartey, Kantonsärztin
30.10.2020 / kaza
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 633 79 31
Kontakt per E-Mail
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Aufgrund hoher Auslastung durch die Covid-19-Pandemie bitten wir Sie, das Kantonsarztamt via E-Mail statt via Telefon zu kontaktieren. Ihre Anfrage wird sobald als möglich bearbeitet.