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Wohn- und Arbeitsintegration

Wohnintegration

Personen, deren Wohnkompetenzen aufgrund der Abhängigkeitsstörung und möglicher weiterer Diagnosen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind, benötigen begleitete oder betreute Wohnformen. Es besteht ein Angebot an verschiedenen, den individuellen Bedürfnissen angepassten Wohnlösungen.

Die entwicklungsorientierte Unterstützung begleitet die Klientinnen und Klienten auf dem Weg zum selbständigen Wohnen. Bei Personen mit chronifizierten Abhängigkeitsstörungen und eingeschränkten Entwicklungsperspektiven liegt die Zielsetzung darin, den Betroffenen Wohnräume zur Verfügung zu stellen und ihnen die nötige Unterstützung zu gewähren.

Arbeitsintegration

Abhängigkeitsstörungen mittleren bis schweren Ausmasses führen bei Betroffenen normalerweise vorübergehend oder dauerhaft zu Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit. Um die Verbesserung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen, stellen unsere Kooperationspartner entsprechende Arbeitsintegrationsangebote bereit. Ziel ist je nach Kompetenz und Situation der Person die regelmässige Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm oder die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.


Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Sozialamt
Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht
Fachstelle Familie
3011 Bern

Tel. 031 633 78 83/84
Fax 031 633 78 92
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/soziales/soziales/suchthilfe/wohn-_und_arbeitsintegration1