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Suchthilfe

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Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) finanziert und koordiniert ein bedarfsgerechtes Suchthilfeangebot. Das Angebot richtet sich an Betroffene, Angehörige, Erwachsene und Jugendliche und umfasst den legalen sowie den illegalen Bereich. Das Angebot schliesst substanzunabhängige Erkrankungen wie Spielsucht und Essstörungen ein.

Leistungen

Die Leistungen umfassen stationäre und ambulante Angebote, insbesondere Beratung, Betreuung, Therapie, Unterbringung, Beschäftigung und Integration. Eine Übersicht und Informationen zu den verschiedenen Angeboten erhalten Sie auf dieser Webseite. Das Suchthilfeangebot des Kantons Bern umfasst vier Kernbereiche:

Interessierte können für befristete Projekte in den Bereichen Prävention, Beratung, Behandlung und Schadensminderung Finanzierungsgesuche an den Fonds für Suchtprobleme stellen. Die vier Kernbereiche richten sich nach der Suchtpolitik des Bundes.

Vier-Säulen-Prinzip

Die Ausgestaltung des Suchthilfeangebotes orientiert sich an der Suchtpolitik des Bundes und basiert auf den vier Säulen

  1. Prävention
  2. Therapie
  3. Schadensminderung
  4. Repression

Die Weiterentwicklung des Viersäulenmodells zum Würfelmodell beinhaltet die Unterscheidung der verschiedenen Substanzen und Konsumformen. Es ist ebenfalls richtungsweisend für die Ausgestaltung des kantonalen Suchthilfeangebotes.

Vier-Säulen-Prinzip als Würfelmodell dargestellt

Vier-Säulen-Prinzip

Träger

Der Kanton beauftragt mittels Leistungsverträgen private Trägerschaften für die Leistungserbringung.

Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen (SUGEKO)

Die kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen SUGEKO (PDF, 28 KB, 2 Seiten) ist beratendes Gremium für Gesundheitsförderung, bei relevanten suchtpolitischen Themen und Fragen der Angebotsplanung.

Suchthilfestrategie

Im Zeitraum von 2009 bis 2011 wurde in Zusammenarbeit mit den Anbietern der Suchthilfe die kantonale Suchthilfestrategie entwickelt.Das in diesem Rahmen erarbeitete Suchthilfekonzept des Kantons Bern wurde am 21. Dezember 2011 vom Regierungsrat genehmigt. Im März 2012 geht das Konzept in die vorberatende Kommission des Grossen Rates und anschliessend ins Plenum. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt im Zeitramen zwischen 2012 - 2015.

Hinweis

Publikationen zum Thema Suchthilfe finden Sie unter
Downloads und Publikationen Suchthilfe und rechtliche Grundlagen unter Rechtliche Grundlagen Suchthilfe.


Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Sozialamt
Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht
Fachstelle Familie
3011 Bern

Tel. 031 633 78 83/84
Fax 031 633 78 92
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/soziales/soziales/suchthilfe