Bildung und Erziehung
Sonderpädagogik
Der Kanton gewährt Kindern und Jugendlichen, denen infolge einer Invalidität der Besuch der Volksschule nicht möglich oder nicht zumutbar ist, bis maximal zum 20. Altersjahr Beiträge und Entschädigungen an die •Sonderschulung.
Er übernimmt die Kosten für die Durchführung von •pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die für invalide Kinder und Jugendliche zur Vorbereitung auf den Besuch des Sonder- oder Volksschulunterrichts oder für die •Teilnahme am Volksschulunterricht notwendig sind.
Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee

SchülerInnen
Der Kanton betreibt aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen eine Sonderschule mit Internat für schwer hör- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche.
Der Audiopädagogische Dienst (APD) betreut hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche von Geburt bis ins 20. Altersjahr ambulant an ihren Wohn- und/oder Schulorten.
Schulheim Schloss Erlach

SchülerInnen
Schülerinnen und Schüler in kritischen Lebenssituationen
Das Schulheim Schloss Erlach ist eine Institution für Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter, welche sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Diese beziehen sich auf das familiäre, soziale und schulische Umfeld. Das breite Angebot umfasst Sonderschulung, Teil- und Vollinternat, Externat, Therapie und Handwerk in Natur und Haus.
Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz
Heimaufenthalt
Wer ein Heim für betreuungs- und pflegebedürftige Personen führen will, bedarf einer Bewilligung.
Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für subventionierte Kinder- und Jugendheime ist das •Alters- und Behindertenamt.
Hinweis
Publikationen zum Thema Bildung und Erziehung finden Sie unter Downloads und Publikationen Bildung und Erziehungund rechtliche Grundlagen unter Rechtliche Grundlagen Bildung und Erziehung.
Für nicht subventionierte Kinder- und Jugendheime ist das kantonale Jugendamt (KJA) der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) zuständig.
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Alters- und Behindertenamt
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 42 83
Fax 031 633 40 19
Kontakt per E-Mail
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