Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind infolge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in ihrer Lebensgestaltung erheblich und dauerhaft eingeschränkt.

Eine Behinderung wird als Wechselwirkung zwischen einer Person mit einer dauerhaften Beeinträchtigung und ihrer Umwelt verstanden. Eine Beeinträchtigung wird erst dann zu einer Behinderung, wenn in der Umwelt Barrieren oder Hindernisse vorhanden sind, die der betroffenen Person den Zugang, die Teilnahme und die Mitwirkung am sozialen Leben erschweren.

Wenn gesellschaftliche Barrieren beseitigt werden und die Menschen mit Behinderungen in ihrer individuellen Lebensgestaltung unterstützt und gefördert werden, können sie wie Menschen ohne Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihr Leben selbstbestimmt und selbstständig gestalten.

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