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Störfallvorsorge

Die Bevölkerung und die Umwelt sollen vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen geschützt werden. Eine Explosion in einem Betrieb oder das Auslaufen gefährlicher Chemikalien auf einem Verkehrsweg gelten dann als Störfall, wenn erhebliche Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals oder auf bzw. ausserhalb des Verkehrswegs auftreten. Betriebe mit erheblichen Mengen an brennbaren Gasen, gefährlichen Chemikalien oder Mikroorganismen müssen die nötigen Vorsichtsmassnahmen treffen, dass allfällige Störfälle nicht zu schweren Schädigungen führen. Dasselbe gilt für die Betreiber von Bahnen, Strassen oder Gasleitungen. Das Kantonale Laboratorium beurteilt Risiken auf Schiene, Strasse und in Betrieben mit biologischen Tätigkeiten. Es betreut den kantonalen Risikokataster für A-, B- und C-Gefährdungen.

Betriebe, in denen bestimmte Mengenschwellen von Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen überschritten werden oder Verkehrswege auf denen gefährliche Güter transportiert werden, weisen ein Gefahrenpotenzial auf. Die verantwortlichen Betreiber von Betrieben und Verkehrswegen müssen vorsorglich Massnahmen treffen, um das Risiko eines Störfalls zu vermindern. Den Vollzugsbehörden müssen die Inhaber eines Betriebs oder eines Verkehrsweges einen Kurzbericht einreichen.

Risikobeurteilung

Im Kanton Bern koordiniert das Kantonale Laboratorium als Fachstelle den Vollzug der verschiedenen Amtsstellen. Bei Verkehrswegen und in Betrieben mit biologischen Tätigkeiten ist das Kantonale Laboratorium zuständig für die Beurteilung der Kurzberichte. Der Kurzbericht muss Angaben über die getroffenen Sicherheitsmassnahmen und eine Einschätzung des Ausmasses der möglichen Schädigungen infolge von Störfällen enthalten. Das Kantonale Laboratorium kann bei Bedarf eine vertiefte Abklärung in Form einer sogenannten Risikoermittlung anordnen.
Im Kanton Bern fallen rund 400 Betriebe, 200 km Nationalstrassen, 2'100 km Kantonsstrassen, 900 km Eisenbahnen und 120 km Gasleitungen unter die Vorschriften der Störfallverordnung.

Risikokataster

Der kantonale Risikokataster wird vom Kantonalen Laboratorium in einem geografischen Informationssystem geführt. Er zeigt die Gefahrenpotenziale, welche von Betrieben, Verkehrswegen und Gasleitungen ausgehen. Diese Karten lassen gehäufte Gefahrenpotenziale auf engem Raum (kumulierte Risiken) leicht erkennen. Sie dienen Gemeinden, Amtsbezirken, Kanton und Bund als Planungsgrundlage und schliesslich sind sie wichtige Informations- und Einsatzdokumente für die kantonalen, regionalen und kommunalen Führungsstäbe von Feuerwehr, Chemiewehr, Sanität, Zivilschutz und Polizei.

Raumplanung

Bei der Standortwahl für Betriebe und Anlagen mit hohem Gefahrenpotenzial sind Konflikte mit der Siedlungsentwicklung zu minimieren. Umgekehrt soll das Risiko von bestehenden Betrieben nicht merklich ansteigen wegen Ein- oder Umzonungen von Gebieten mit geplanten hohen Personenzahlen. Kartografische Darstellungen von Konsultationsbereichen mit Wirkdistanzen relevanter Risikobetriebe und -Anlagen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

Rechtliche Grundlagen
Verordnung vom 27.Februar 1991 über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV); SR814.012:
Störfallverordnung
Einführungsverordnung zur eidgenössischen Störfallverordnung (EV StFV); BAG 820.131:
Einführungsverordnung

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