Asbest
Asbest ist ein faserförmiges Gestein, welches aus natürlichen Lagerstätten stammt. Asbest ist nicht brennbar, isoliert (Temperatur, Feuer, Schall, Elektrizität) und ist resistent gegen aggressive Chemikalien. In der Schweiz wurden zwischen 1930 und 1980 viele Baumaterialien und Gegenstände verwendet, die Asbestfasern enthalten. Allmählich wurde erkannt, dass Asbestfasern in der Lunge schwere Erkrankungen auslösen können, dies hauptsächlich bei beruflich exponierten Personen. Seit 1990 ist deshalb die Verwendung von Asbest generell verboten.
Erkrankungen wegen Asbest kommen zum weitaus grössten Teil bei Personen vor, die im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien umgegangen sind. Das Erkrankungsrisiko für die übrige Bevölkerung kann als gering bezeichnet werden. Immerhin müssen in der Schweiz in naher Zukunft als Spätfolge noch gegen 200 asbestbedingte Todesfälle pro Jahr befürchtet werden. Diese Zahl dürfte jedoch ab 2020 wegen des Asbestverbots von 1990 abnehmen.
Das aktuelle Risiko
Vor allem bei Abbruch- und Umbauarbeiten können heute Arbeitnehmende auf Materialien treffen, in denen Asbest unterschiedlich stark gebunden ist.
- Festgebundener Asbest findet sich vor allem in Faserzementplatten auf Dächern oder an Wänden, in Kunststoffboden- und Wandbelägen, Blumenkisten oder Wasserrohren. Wird die glatte unbeschädigte Oberfläche nicht zerschlagen, gesägt, gefräst, geschliffen oder gebohrt, so werden daraus auch keine Fasern in gesundheitsgefährdenden Mengen freigesetzt.
- Schwachgebundener Asbest findet sich vor allem in Spritzasbest, Löschdecken und leichten Faserplatten usw.. Luftbewegungen, Erschütterungen und geringste mechanische Beanspruchungen können aus solchen Materialien grosse Mengen an gesundheitsschädlichen Fasern freisetzen.
Auf jeden Fall ist beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien, beim Reinigen, Entfernen, Renovieren, Abbrechen etc. Besonnenheit geboten und es müssen die einschlägigen SUVA-Vorschriften eingehalten werden.
Vorbeugende Massnahmen
Weltweit werden noch immer über 2 Millionen Tonnen Asbest pro Jahr abgebaut. Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass auch heute noch asbesthaltige Produkte in die Schweiz gelangen. Das Kantonale Laboratorium ist Asbest-Fachstelle des Kantons Bern und setzt mittels Marktkontrollen das geltende Asbestverbot durch.
Bauherrschaft und ausführenden Firmen sind gesetzlich verpflichtet, vor Baubeginn Abklärungen über das Vorhandensein von Asbest in den Baumaterialien durchzuführen. Baubewilligungsgesuche im Kanton Bern müssen die Bestätigung enthalten, dass die Bauherrschaft über die Asbestproblematik informiert ist und eventuell notwendige Abklärungen durchführt und allfällig nötige Sicherheitsmassnahmen ergreifen wird.
Das Kantonale Laboratorium führt ausserdem seit Jahren Asbestanalysen von meist vor Bausanierungen erhobenen Proben durch. Auffallend ist der hohe Anteil an asbesthaltigen Proben. Dies lässt auf eine erhöhte Sensibilisierung und einen kritischen Umgang des Baugewerbes mit verdächtigen Baumaterialien schliessen.
| Weiterführende Links |
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| Link öffnet in einem neuen Fenster.Bundesamt für Gesundheit - Asbest |
| Link öffnet in einem neuen Fenster.Suva - Asbest |
| Link öffnet in einem neuen Fenster.Forum Asbest Schweiz |
| Von feinen Fasern, SicherheitsForum 6/11 (PDF, 762 KB, 2 Seiten) (PDF, 762 KB, 2 Seiten) |
| Asbestverdacht bei Abbruch und Umbau, Bautenschutz 03/2010 (PDF, 7.0 MB, 4 Seiten) |
| Risikobewusster Umgang mit Asbest, Baukader 4/2010 (PDF, 719 KB, 3 Seiten) |
| BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 14 / DEZEMBER 2012, Ausbildung/Gesundheitsschutz «Asbestsicher aufräumen» (PDF, 265 KB, 2 Seiten) |
| Rechtliche Grundlagen |
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| Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV); SR 814.81: Link öffnet in einem neuen Fenster.Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung |
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