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Umweltsicherheit

Chemielager

Chemielager

Der Umgang mit Chemikalien und Organismen kann Menschen, Tiere und Umwelt gefährden. Deshalb sind gesetzliche Regelungen zur Verminderung des Risikos erlassen worden. Die Umsetzung dieser Regelungen muss kontrolliert werden. Das Kantonale Laboratorium führt diese Kontrollen durch. Es nimmt ausserdem seine Verantwortung wahr im Zusammenhang mit Gefährdungen durch atomare, biologische und chemische Ereignisse.

Im Bereich Umweltsicherheit werden folgende Aufgaben bearbeitet:

  • Kontrolle der Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung, Abgabe und Entsorgung von Chemikalien
  • Kontrolle der Anforderungen an Personen, die mit dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter beauftragt sind
  • Umsetzung der Anforderungen beim Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen und in der Umwelt
  • Beurteilung von Risiken beim Transport gefährlicher Güter auf Strassen und Bahnen
  • Beurteilung von Risiken in Betrieben mit biologischen Tätigkeiten
  • Umsetzung von Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer, biologischer und chemischer Bedrohungen und Gefahren (ABC-Schutz, Risikokataster)
  • Messung von Radonkonzentrationen in Gebäuden
  • Durchsetzen des Asbestverbots
  • Beratung zu Abklärungen bei Verdacht auf Wohngifte
  • Bewilligung von Kältemittelanlagen

Als Arbeitsmittel dienen hauptsächlich Inspektionen, Marktkontrollen, Laboruntersuchungen, kartographische Darstellungen von Risiken, Stellungnahmen und Beratungen.

Weiterführende Links

Kontakt für Abwasser und Gewässerverschmutzungen:
Amt für Wasser und Abfall

Kontakt für Vollzug der Störfallverordnung für stationäre chemische Risiken in Industrie und Gewerbe, Elektrosmog (nicht ionisierende Strahlung), Luftverschmutzung (auch in Gebäuden):
Volkswirtschaftsdirektion
Bundesamt für Umwelt - Chemikalien

Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz vom 7.Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG); SR 814.01:
Umweltschutzgesetz
Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF); BAG 152.221.121:
Organisationsverordnung GEF

Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern

Tel. 031 633 11 11
Fax 031 633 11 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Postfach
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Paketadresse:
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern

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08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/gesundheit/gesundheit/umweltsicherheit