Umweltsicherheit

Chemielager
Der Umgang mit Chemikalien und Organismen kann Menschen, Tiere und Umwelt gefährden. Deshalb sind gesetzliche Regelungen zur Verminderung des Risikos erlassen worden. Die Umsetzung dieser Regelungen muss kontrolliert werden. Das Kantonale Laboratorium führt diese Kontrollen durch. Es nimmt ausserdem seine Verantwortung wahr im Zusammenhang mit Gefährdungen durch atomare, biologische und chemische Ereignisse.
Im Bereich Umweltsicherheit werden folgende Aufgaben bearbeitet:
- Kontrolle der Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung, Abgabe und Entsorgung von Chemikalien
- Kontrolle der Anforderungen an Personen, die mit dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter beauftragt sind
- Umsetzung der Anforderungen beim Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen und in der Umwelt
- Beurteilung von Risiken beim Transport gefährlicher Güter auf Strassen und Bahnen
- Beurteilung von Risiken in Betrieben mit biologischen Tätigkeiten
- Umsetzung von Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer, biologischer und chemischer Bedrohungen und Gefahren (ABC-Schutz, Risikokataster)
- Messung von Radonkonzentrationen in Gebäuden
- Durchsetzen des Asbestverbots
- Beratung zu Abklärungen bei Verdacht auf Wohngifte
- Bewilligung von Kältemittelanlagen
Als Arbeitsmittel dienen hauptsächlich Inspektionen, Marktkontrollen, Laboruntersuchungen, kartographische Darstellungen von Risiken, Stellungnahmen und Beratungen.
| Weiterführende Links |
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Kontakt für Abwasser und Gewässerverschmutzungen: |
| Kontakt für Vollzug der Störfallverordnung für stationäre chemische Risiken in Industrie und Gewerbe, Elektrosmog (nicht ionisierende Strahlung), Luftverschmutzung (auch in Gebäuden): Volkswirtschaftsdirektion |
| Link öffnet in einem neuen Fenster.Bundesamt für Umwelt - Chemikalien |
| Rechtliche Grundlagen |
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| Bundesgesetz vom 7.Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG); SR 814.01: Link öffnet in einem neuen Fenster.Umweltschutzgesetz |
| Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF); BAG 152.221.121: Organisationsverordnung GEF |
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Tel. 031 633 11 11
Fax 031 633 11 99
Kontakt per E-Mail
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