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Bewilligungspflicht zur Substitutionsgestützten Behandlung

Die Substitutionsgestützte Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen unterliegt der Aufsicht der Kantone. Für die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen braucht es eine Bewilligung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Für die heroingestützte Behandlung braucht es eine Bewilligung des Bundes.

Den Betäubungsmitteln gleichgestellt und ebenfalls der kantonalen Bewilligungspflicht unterstellt sind nebst den Opiaten auch andere abhängigkeitserzeugende psychotrope Stoffe wie zentral stimulierende (z.B. Amphetamine) oder dämpfende Stoffe (z.B. Barbiturate, Benzodiazepine) sowie halluzinogene Stoffe.

Gesuche zur Substitutionsgestützten Behandlung

Die Bewilligung für die Durchführung einer substitutionsgestützten Behandlung wird auf Antrag der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes vom Kantonsarztamt (KAZA) im Einvernehmen mit dem Kantonsapothekeramt (KAPA) erteilt. Ärztliche Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind unter Verwendung des offiziellen Formulars der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) beim Kantonsarztamt einzureichen.

Die ausgefüllten und unterzeichneten Gesuche sowie sämtliche mit der Bewilligung im Zusammenhang stehende Korrespondenz sind per Post mit dem Vermerk vertraulich/M an die untenstehende Adresse des Kantonsarztamtes zu senden:

Vertraulich/M
Kantonsarztamt
Abteilung Bewilligungswesen
Bereich Drogen
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 79 58 / 34
Fax 031 633 78 60

Hinweis

Das Gesuchsformular für Substitutionsgestützten Behandlung befindet sich unter:

Substitutionstherapie – Antrag und Eintrittsfragebogen (PDF, 61 KB, 4 Seiten)


Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Kantonsarztamt
Rathausgasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 79 31
Fax 031 633 79 29
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/gesundheit/gesundheit/sucht_drogen/bewilligungen