Provisorische Tarife
Um Klarheit bezüglich der Abrechnung von Spitalleistungen und ausserkantonalen Spitalaufenthalten ab 1. Januar 2012 zu schaffen, hat das Spitalamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) provisorische Tarife verfügt. Tarifpartner, die Tarifverträge abgeschlossen haben, sind von dieser Verfügung nicht betroffen. Auch wenn noch keine regierungsrätliche Genehmigung vorliegt, sind bei der Rechnungsstellung gemäss bisheriger langjähriger Praxis bereits die vereinbarten Tarife ab dem 1. Januar 2012 anzuwenden.
Es ergibt sich folgende Übersicht der von den Leistungserbringern aktuell in Rechnung gestellten vereinbarten oder provisorisch festgesetzten Tarife:
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Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)
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