Versorgungsplanung
Instrument zur Gestaltung eines zukunftsträchtigen Spitalversorgungssystems für den Kanton Bern
Gemäss dem •Spitalversorgungsgesetz (SpVG) von 2005 hat der Regierungsrat alle vier Jahre eine Versorgungsplanung für den Spitalbereich, d. h. die somatische und psychiatrische Versorgung einschliesslich der Geriatrie und der Rehabilitation, für das Rettungswesen und die Gesundheitsberufe vorzulegen. Die rechtliche Grundlage ist die •Spitalversorgungsverordnung (SpVV).
Die Versorgungsplanung ist das zentrale und vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und der Kantonsverfassung vorgegebene Steuerungsinstrument in der Hand des Kantons. Die Versorgungsplanung bildet dabei die zentrale Grundlage für die Bemühungen des Kantons, eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftlich tragbare Spitalversorgung für die Bevölkerung des Kantons Bern sicherzustellen.
Dazu zeigt sie einerseits den zukünftigen Bedarf an Leistungen der Spitäler und der Psychiatrie sowie an Rettungsleistungen auf und stellt andererseits die kantonalen Strategien und Massnahmen vor, damit diese Leistungen in guter Qualität und nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit erbracht werden können. Eine bedarfsgerechte Spitalversorgung trägt damit zur Sicherstellung der Zugänglichkeit und gleichzeitig zur Begrenzung des Kostenwachstums bei. Nicht zuletzt weist die Versorgungsplanung den Nachwuchsbedarf beim Gesundheitspersonal aus, das die Grundlage für eine gute Versorgung darstellt.
Im Jahr 2007 wurde die erste Versorgungsplanung gemäss SpVG vorgelegt (•Versorgungsplanung 2007- 2010). Im August 2011 hat der Regierungsrat die •Versorgungsplanung 2011–2014 genehmigt. Diese bildet die Grundlage für die kantonale Steuerung der Spitalversorgung der kommenden Jahre.
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