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Humane-Papillomaviren-Impfung (HPV-Impfung)

Nach dem Brustkrebs ist Gebärmutterhalskrebs die zweithäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Gebärmutterhalskrebs ist praktisch zu 100 Prozent durch Humane Papillomaviren (HPV) bedingt. Humane Papillomaviren (HPV) sind die häufigsten Erreger sexuell übertragbarer Infektionen. In sieben von zehn Fällen sind für Gebärmutterhalskrebs zwei humane Papillomaviren (HPV 16 und 18) verantwortlich. Mit der so genannten HPV-Impfung kann das Risiko einer durch HPV 16 und 18 verursachten Krebserkrankung um mehr als 95 Prozent, vermindert werden.

Die HPV-Impfung ist optimal wirksam, wenn die geimpfte Person noch nicht mit humanen Papillomaviren infiziert ist. Die Übertragung erfolgt vor allem durch Geschlechtsverkehr. Es ist daher wichtig, dass die Impfung möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt erfolgt. Dazu werden drei Impfdosen innerhalb von 6 Monaten verabreicht (Impfschema: 0, 1-2 und 6 Monate).

Die HPV-Impfung ersetzt keineswegs eine alle drei Jahre stattfindende gynäkologische Kontrolluntersuchung, da sie nicht gegen sämtliche humanen Papillomaviren schützt. Auch der Gebrauch von Kondomen schützt nicht vollständig von einer Infektion durch Humane Papillomaviren.

Konkretes Vorgehen im Kanton Bern

  • Der Kanton Bern verfügt über ein HPV-Impfprogramm seit September 2008
  • Die HPV-Impfung wird auch von Ärztinnen und Ärzten, die sich am HPV-Impfprogramm beteiligen, durchgeführt
  • Ab Schuljahr 2009/2010 wird die HPV-Impfung im Rahmen der dritten obligatorischen Untersuchung durchgeführt
  • Die HPV-Impfung ist kostenlos (ohne Franchise und Selbstbehalt).

Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung

Das Eidgenössische Departement des Innern hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird. Somit sind die generelle Impfung der Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren und die Nachholimpfung der jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren (ab 1. Januar 2011 bis 26 Jahren) bis zum 31. Dezember 2012 krankenkassenpflichtig.

Im Artikel 12a Buchstabe l der Leistungsverordnung vom 29. September 1995 sind die von kantonalen Impfprogrammen zu erfüllenden Minimalanforderungen verankert. Es handelt sich um folgende fünf Bedingungen:

  1. Die Information der Zielgruppen und deren Eltern/gesetzliche Vertretung über die Verfügbarkeit der Impfung und die Empfehlungen des BAG und der EKIF ist sichergestellt;
  2. Der Einkauf des Impfstoffs erfolgt zentral;
  3. Die Vollständigkeit der Impfungen wird angestrebt;
  4. Die Leistungen und Pflichten der Programmträger, der impfenden Ärztinnen und Ärzte und der Krankenversicherer sind definiert;
  5. Datenerhebung, Abrechnung, Informations- und Finanzflüsse sind geregelt.

Hinweis

Weiterführende Informationen über die Humane-Papillomaviren-Impfung

Factsheet HPV-Impfung BAG (PDF, 571 KB, 2 Seiten)

Flyer HPV BAG

  

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