Therapeutin und Therapeut der TCM
Die Tätigkeit von Therapeutinnen und Therapeuten der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) in eigener fachlicher Verantwortung unterliegt der Aufsicht und Bewilligungspflicht des Kantonsarztamtes. Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind die einschlägigen kantonalen Vorschriften zu beachten.
Hinweis
Rechtliche Grundlagen zur Tätigkeit von Therapeutinnen und Therapeuten TCM:
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Kantonsarztamt
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