Homöopathin und Homöopath
Die Tätigkeit von Homöopathinnen und Homöopathen in eigener fachlicher Verantwortung unterliegt der Aufsicht und Bewilligungspflicht des Kantonsarztamtes. Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind die einschlägigen kantonalen Vorschriften zu beachten.
Hinweis
Rechtliche Grundlagen zur Tätigkeit von Homöopathinnen und Homöopathen:
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 79 31
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