Heilpraktikerin und Heilpraktiker
Die Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in eigener fachlicher Verantwortung unterliegt der Aufsicht und Bewilligungspflicht des Kantonsarztamtes. Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind die einschlägigen kantonalen Vorschriften zu beachten.
Hinweis
Rechtliche Grundlagen zur Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern:
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 79 31
Fax 031 633 79 29
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