Augenoptikerin und Augenoptiker
Die Tätigkeit von Augenoptikerinnen und Augenoptiker in eigener fachlicher Verantwortung unterliegt der Aufsicht und Bewilligungspflicht des Kantonsarztamtes. Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind die einschlägigen kantonalen Vorschriften zu beachten.
Hinweis
Rechtliche Grundlagen zur Tätigkeit von Augenoptikerinnen und Augenoptikern:
Hinweis
Informationen zu den Betriebsbewilligungen für Augenopitikerbetriebe finden Sie unter Betriebsbewilligungen Augenoptikerbetriebe.
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 79 31
Fax 031 633 79 29
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