Apothekerin und Apotheker
Berufsausübungsbewilligung
Die Berufsausübungsbewilligungen für eidg. dipl. Apothekerinnen sowie solche mit Anerkennung MEBEKO werden im Kanton Bern vom Kantonsapotheker erteilt.
Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:
- einen anerkannten Fähigkeitsausweis oder das Apothekerdiplom mit Anerkennung des Bundesamtes für Gesundheit
- einen Ausweis über die Absolvierung der verlangten praktischen Tätigkeit nach Ausbildungsabschluss (nur für Apothekerinnen und Apotheker mit eidg. Diplom)
- ein Handlungsfähigkeitszeugnis
- ein Arztzeugnis, das sich über den Gesundheitszustand im Hinblick auf die Berufsausübung ausspricht
- einen Auszug aus dem Zentralstrafregister (z.B. in Deutschland polizeiliches Führungszeugnis)
Zusätzlich wird unbedingt empfohlen, das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (oder einer anderen gleichwertigen Sicherheit) nach Massgabe der Art und des Umfanges der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, nachzuweisen. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung stellt zwar keine Bewilligungsvoraussetzung, immerhin aber eine Berufspflicht dar (Art. 22 Abs. 1 Gesundheitsgesetz vom 2. Dezember 1984 [GesG; BSG 811.01] in Verbindung mit Art. 40 Bst. h Medizinalberufegesetz Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe [Medizinalberufegesetz, MedBG; BSG 811.11]). Fehlt ein entsprechender Nachweis bei der Bewilligungserteilung, wird das KAPA die Einhaltung dieser Berufspflicht im Rahmen seiner Aufsicht prüfen. Eine Verletzung der Berufspflichten kann zur Anordnung von Disziplinarmassnahmen führen (Art. 17a GesG in Verbindung mit Art. 43 MedBG).
Nach Prüfung der Dokumente wird eine Berufsausübungsbewilligung ausgestellt, sofern die Anforderungen erfüllt sind und nichts gegen Sie vorliegt. Die Berufsausübungsbewilligung ist unbefristet.
Die Bewilligung ist persönlich. Sie berechtigt zur fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung im Kanton Bern. Sie ist Voraussetzung, um als fachtechnisch verantwortliche Apothekerin eine Apotheke selbstständig zu führen und die dafür notwendige Betriebsbewilligung zu erlangen.
Sind Sie bereits Inhaber oder Inhaberin einer Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons? Diese wird ohne weiteres anerkannt. Bitte stellen Sie uns Folgendes zu:
- eine Kopie dieser Berufsausübungsbewilligung
- die Kopie des eidgenössischen Diploms
- eine Bestätigung des entsprechenden Kantons, dass die Berufsausübungsbewilligung noch Gültigkeit hat und dass gegen Sie keine Aufsichtsverfahren hängig sind
- Angabe des genauen Geburtsdatums und Ihres Heimatort
Gesuchsformular
•Gesuch um Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für Apothekerinnen und Apotheker (Word, 24 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsapothekeramt
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 79 26
Fax 031 633 79 28
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