Notfalldienstpflicht
Ärztinnen und Ärzte im Kanton Bern sind verpflichtet, sich an einem Notfalldienst zu beteiligen. Ärztinnen und Ärzte sind für die Organisation des Notfalldienstes selbst besorgt oder können diese den Berufsverbänden übertragen.
Ärztinnen und Ärzte können sich bei Vorliegen wichtiger Gründe mit einem Gesuch bei den Organisatoren des Notfalldienstes von der Notfalldienstpflicht befreien lassen. Vom Notfalldienst befreite oder ausgeschlossene Ärztinnen oder Ärzte können zur Leistung einer Entschädigung herangezogen werden.
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