Betriebsbewilligungen
Verschiedene Betriebe, die ambulante oder stationäre Leistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung anbieten, benötigen eine Betriebsbewilligung. Die Forderung nach einer Betriebsbewilligung und weiteren behördlichen Kontrollinstrumenten (Inspektionen bzw. Kontrollbesuche, aufsichtsrechtliche Massnahmen) soll die Qualität dieser Leistungen sichern.
Die bewilligungspflichtigen Betriebe lassen sich grob wie folgt unterteilen:
Stationärer Bereich: Alters-/Pflege- und Behindertenheime, Blutlager, Privatapotheken der Heime, Spitäler, Spitalapotheken, stationäre Suchteinrichtungen.
Ambulanter Bereich: Apotheken (öffentliche und Privatapotheken der ÄrztInnen), Augenoptikergeschäfte, Drogerien und Rettungsdienste.
Informationen zu den einzelnen Betriebsbewilligungen sind unter dem Link in der untenstehenden Tabelle zu finden.
Die zuständigen Stellen für die Erteilung der Betriebsbewilligungen sind:
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)
Direktion
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 79 20/21
Fax 031 633 79 09
Kontakt per E-Mail
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