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Aufnahme und Abklärungen

Die Aufnahme eines Kindes erfolgt immer erst nach eingehender Abklärung durch den Psychologischen Dienst. Mit Einverständnis der Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter können Kinder zu einer Abklärung angemeldet werden (Anmeldeinformationen für Sprachheilabteilung resp. Anmeldeinformationen für Hörgeschädigtenabteilung).


Anmeldefrist

Anmeldungsschluss für das kommende Schuljahr ist: spätestens 1. März
(Schulanfänger für die Sprachheilabteilung bitte nicht vor Ende Januar anmelden)


Anmeldungsgründe

  • Unsicherheiten über Schwere einer Sprachbehinderung oder Hörbeeinträchtigung, welche bei normaler Intelligenz eine Schulung in der Regelschule in Frage stellt
  • Abklärungen werden nur im Hinblick auf eine ev. bevorstehende Ein- oder Umschulung in das HSM vorgenommen
  • Der Psychologische Dienst gibt Informationen über die Schule, Aufnahmekriterien, freie Plätze usw.

Hinweis

Weitere Informationen und Anmelde-/Aufnahmebedingungen finden Sie unter den Standorten

HSM Münchenbuchsee   

Regionale Sprachheilbasisstufen (SHBS).


Weitere Informationen

Kontakt

Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache

Klosterweg 7
3053 Münchenbuchsee

Tel. 031 868 90 90
Fax 031 868 90 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/direktion/organisation/shsm/aufnahme