Aufnahme und Abklärungen
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt immer erst nach eingehender Abklärung durch den Psychologischen Dienst. Mit Einverständnis der Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter können Kinder zu einer Abklärung angemeldet werden (Anmeldeinformationen für Sprachheilabteilung resp. Anmeldeinformationen für Hörgeschädigtenabteilung).
Anmeldefrist
Anmeldungsschluss für das kommende Schuljahr ist: spätestens 1. März
(Schulanfänger für die Sprachheilabteilung bitte nicht vor Ende Januar anmelden)
Anmeldungsgründe
- Unsicherheiten über Schwere einer Sprachbehinderung oder Hörbeeinträchtigung, welche bei normaler Intelligenz eine Schulung in der Regelschule in Frage stellt
- Abklärungen werden nur im Hinblick auf eine ev. bevorstehende Ein- oder Umschulung in das HSM vorgenommen
- Der Psychologische Dienst gibt Informationen über die Schule, Aufnahmekriterien, freie Plätze usw.
Hinweis
Weitere Informationen und Anmelde-/Aufnahmebedingungen finden Sie unter den Standorten
Weitere Informationen
Kontakt
Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache
Klosterweg 7
3053 Münchenbuchsee
Tel. 031 868 90 90
Fax 031 868 90 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular