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Wohnheime und Tagesstätten für erwachsene Behinderte

Betriebsbewilligung, Anerkennung

Leistungsvertrag

Abschlussunterlagen

Gemeindebeiträge

    • Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen für Heimaufenthalte von erwachsenen Personen ab 1. Januar 2010
      BSIG Nr. 8/860.1/24.2
      Link
      Leistungsblatt Aufenthalt in privaten Haushalten 2010
      Die Vorfinanzierung erfolgt durch die Gemeinde nach den Grundsätzen des Zuschussdekrets (ZuD). Es handelt sich hierbei gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen nicht um Sozialhilfe, weshalb der individuelle Beitrag auch nicht rückerstattungspflichtig ist. Die Beiträge sind damit nicht lastenausgleichsberechtigt, sondern werden vom Kanton vollumfänglich übernommen. Für die Rechnungsstellung an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion reicht die Gemeinde das Formular „Leistungsblatt Aufenthalt in privaten Haushalten“ ein.
      Datei herunterladen (Excel, 24 KB)
      Leistungsblatt Aufenthalt in privaten Haushalten 2011
      Die Vorfinanzierung erfolgt durch die Gemeinde nach den Grundsätzen des Zuschussdekrets (ZuD). Es handelt sich hierbei gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen nicht um Sozialhilfe, weshalb der individuelle Beitrag auch nicht rückerstattungspflichtig ist. Die Beiträge sind damit nicht lastenausgleichsberechtigt, sondern werden vom Kanton vollumfänglich übernommen. Für die Rechnungsstellung an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion reicht die Gemeinde das Formular „Leistungsblatt Aufenthalt in privaten Haushalten“ ein.
      Datei herunterladen (Excel, 24 KB)

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)

Tarife

Betriebliche Vorsorge

    • Pandemieplan für Institutionen im Erwachsenen Behindertenbereich
      Betriebliche Pandemievorsorge Pandemien können erhebliche, einschneidende Auswirkungen auf Gesellschaft, Verkehr und Weltwirtschaft im Allgemeinen, aber auch auf Menschenleben und Betriebsabläufe ganz konkret im Kanton Bern haben. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist deshalb unerlässlich und basiert auf gesetzlich verankerten Pflichten. Beim Dokument „Hilfsmittel und Vorlagen für die Betriebliche Pandemievorsorge“ handelt es sich um Formulare für einfache Situationen sowie um eine umfangreiche Materialiensammlung zur detaillierten Analyse, Planung und Vorsorge. Das Dokument soll die Institutionen unterstützen, ihren Vorbereitungsaufgaben und Schutzpflichten nachzukommen. Die Hilfsmittel basieren auf den Materialien und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG, des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO und des Kantonsarztamtes des Kantons Bern. Sie sind mit den Hilfsmitteln des Alters- und Behindertenamtes ALBA für die Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex-Organisationen im Kanton Bern koordiniert.
      Datei herunterladen (PDF, 565 KB, 64 Seiten)
      Word-Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge in Institutionen des Behindertenbereichs
      Datei herunterladen (Word, 668 KB, 3 Seiten)

Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Alters- und Behindertenamt
Rathausgasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 42 83
Fax 031 633 40 19
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/wohnheime