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Institutionen für Kinder und Jugendliche

Leistungsvertrag

Hinweis

Für die vom Bundesamt für Justiz (BJ) anerkannten Kinder- und Jugendeinrichtungen gelten zusätzlich die Vorgaben des BJ.

Für Sonderschuleinrichtungen sind im Übrigen die Vorgaben der Sonderschulverordnung einzuhalten.

Verrechnung der Kosten der Kinder und Jugendinstitutionen

Verrechnung der Kosten für junge Erwachsene

    • Berechnung Sozialtarif
      Mit dem Formular sind nur die Tarife derjenigen Jugendlichen über 18 Jahren zu ermitteln, welche sich NICHT dauerhaft in einer Institution befinden. Diese Personen verbringen im Jahr durchschnittlich weniger als 16 Tage pro Monat oder 4 Tage pro Woche in der Institution und können daher keinen Anspruch auf Ergänzungsleitungen als Heimbewohner/innen geltend machen.
      Datei herunterladen (Excel, 12 KB)
      Erhebungsblatt Einkommens- und Vermögensverhältnisse
      Bei der Ermittlung des Tarifs müssen zwingend die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Person erhoben werden.
      Datei herunterladen (PDF, 52 KB, 2 Seiten)

Präsenzkontrollkarten

Abschlussunterlagen

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)

Massnahmen der Sonderschulung; Integrative Schulung

Time Out-Platzierungen

Betriebliche Vorsorge

    • Pandemieplan in Institutionen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
      Pandemien können erhebliche, einschneidende Auswirkungen auf Gesellschaft, Verkehr und Weltwirtschaft im Allgemeinen, aber auch auf Menschenleben und Betriebsabläufe ganz konkret im Kanton Bern haben. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist deshalb unerlässlich und basiert auf gesetzlich verankerten Pflichten. Beim Dokument „Hilfsmittel und Vorlagen für die Betriebliche Pandemievorsorge“ handelt es sich um Formulare für einfache Situationen sowie um eine umfangreiche Materialiensammlung zur detaillierten Analyse, Planung und Vorsorge. Das Dokument soll die Institutionen unterstützen, ihren Vorbereitungsaufgaben und Schutzpflichten nachzukommen. Die Hilfsmittel basieren auf den Materialien und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG, des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO und des Kantonsarztamtes des Kantons Bern. Sie sind mit den Hilfsmitteln des Alters- und Behindertenamtes ALBA für die Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex-Organisationen im Kanton Bern koordiniert.
      Datei herunterladen (PDF, 565 KB, 64 Seiten)
      Word-Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge
      Datei herunterladen (Word, 332 KB)

Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Alters- und Behindertenamt
Rathausgasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 42 83
Fax 031 633 40 19
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Ansprechzeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr

Lageplan

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.gef.be.ch/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/institutionen_fuerkinderundjugendliche