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Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG

Das revidierte Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) wurde in der Januarsession 2011 durch den Grossen Rat verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sind grundsätzlich am 1.1.2012 in Kraft getreten. Das FILAG beinhaltet auch Änderungen, die den Sozialhilfebereich betreffen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Einführung eines Bonus-Malus-Systems in der wirtschaftlichen Hilfe
  • Einführung eines Selbstbehaltes bei ausgewählten Angeboten der institutionellen Sozialhilfe und Ausgleich über einen soziodemografischen Zuschuss
  • Definitive Einführung der Sozialinspektion
  • Neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Alters- und Behindertenbereich


Im Zusammenhang mit der Umsetzung des FILAG mussten auch die Sozialhilfeverordnung (SHV) sowie die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) per 1.1.2012 revidiert werden. Nachfolgend finden Sie dienliche Informationen zur sozialhilferelevanten Umsetzung dieser Regelungen sowie zu den Inhalten der Verordnungsrevisionen:


Weitere Informationen

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Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Sozialamt
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Tel. 031 633 78 11
Fax 031 633 78 92
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