Behinderung

Behindertensport
Was ist Behinderung?
Es gibt viele verschiedene Vorstellungen darüber, was eine Behinderung ist. Der Kanton Bern stützt sich ab auf die Definitionen der UNO, der Weltgesundheitsorganisation und des Bundes.
Eine Behinderung entsteht aus einer (oder mehreren) längerdauernden körperlichen, geistigen, oder psychischen Beeinträchtigung, die es einer Person erschwert, am gesellschaftlichen Leben und Alltag (Arbeit, Bildung, Kultur, Freizeit, Sport usw.) teilzunehmen. Eine solche Beeinträchtigung kann durch einen Unfall oder eine chronische Krankheit verursacht sein. Sie kann aber auch angeboren sein oder erst im hohen Alter auftreten.
Zur Behinderung wird eine Beeinträchtigung oft erst dann, wenn Umwelt und Gesellschaft Barrieren und Hindernisse aufweisen, die der betroffenen Person den Zugang, die Teilnahme und die Mitwirkung am gesellschaftlichen Alltagsleben erschweren.
Wahrnehmungen von Behinderung
Es gibt Menschen, die trotz körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen genauso am gesellschaftlichen Leben und Alltag teilnehmen können wie alle anderen.
Und es gibt Beeinträchtigungen, die nur bei näherem Kontakt mit der betroffenen Person (z.B. Hörbehinderung) sichtbar sind. Diese Menschen stossen im Alltag nicht nur auf Hindernisse und Schwierigkeiten, sondern oft auch auf Unverständnis.
Menschen mit und ohne Behinderung
Jeder Mensch hat einen eigenen Charakter, eigene Schwächen und Stärken, ganz unabhängig davon, ob jung oder alt, ob behindert oder nicht. Und jeder und jede soll in unserem Kanton nach den eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten als gleichberechtigtes und gleichwertiges Mitglied am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und mitwirken.
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Alters- und Behindertenamt
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 42 83
Fax 031 633 40 19
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