Badewasserkontrolle
Das Kantonale Laboratorium überwacht, dass die Vorschriften über die Schwimmbäder eingehalten werden.
Das Kantonale Laboratorium überprüft mit Inspektionen, Messungen vor Ort und Probenerhebungen die Einhaltung der Vorschriften der kantonalen •Verordnung über die Schwimmbäder in:
- ca. 65 öffentlichen Freibädern,
- ca. 25 öffentlichen Hallenbädern,
- ca. 35 Hallen- bzw. Freibädern in Schulen,
- ca. 80 Hallen- bzw. Freibädern in Spitälern und Heimen.
In Bädern von Hotels, Fitnesszentren, Überbauungen etc. finden gemäss Bericht des Regierungsrates vom 4. September 2002 zur strategischen Aufgabenüberprüfung SAR keine periodischen amtlichen Kontrollen statt.
Die Abteilung Trink- und Badewasserkontrolle kontrolliert mit unangemeldeten Inspektionen, ob:
- die Selbstkontrolle durch die Betreiber durchgeführt und dokumentiert wird,
- der Gehalt an Desinfektionsmitteln wirksam und für Badegäste ungefährlich ist,
- die Frischwasserzufuhr ausreicht,
- die Umgebungshygiene eingehalten ist,
- gefährliche Chemikalien sachgemäss gelagert werden.
Zusätzlich werden Harnstoffmessungen durchgeführt und Proben für die mikrobiologische Untersuchung erhoben.
Das Kantonale Laboratorium beanstandet Mängel und ordnet die nötigen Korrekturmassnahmen an. Bei akuter Gefährdung der Badegäste kann es auch Schwimmbäder schliessen.
Die Betreiber von Bädern müssen im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass das Beckenwasser dank ausreichender Frischwasserzufuhr und sachgemässer Filtration und Desinfektion ständig den hygienischen Anforderungen entspricht. Sie müssen dies mit eigenen Kontrollen überwachen und die entsprechenden Ergebnisse dokumentieren.
Baubewilligungen für öffentliche Bäder mit künstlichen Becken sowie Schwimmbäder in Betrieben, Hotels, Wohnüberbauungen, Schulen, Spitälern usw. sind gemäss Artikel 2 der •Verordnung über die Schwimmbäder im Baubewilligungsverfahren dem Kantonalen Laboratorium zum Mitbericht vorzulegen.
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