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Wohngifte

Beim Aufenthalt in Gebäuden können Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen auftreten. In diesen Fällen gilt es zu klären, ob Innenraumbelastungen die Ursache sein könnten. Als Wohngifte werden alle in Wohn- und Aufenthaltsräumen auftretenden Schadstoffimmissionen bezeichnet, welche das Wohlbefinden und die Gesundheit betroffener Personen beeinträchtigen.

Während vieler Jahre war Formaldehyd aus Spanplatten ein häufiges Wohngiftproblem. Heutzutage sind Formaldehyduntersuchungen nur noch in alten Gebäuden bzw. Einrichtungen angezeigt. Auch Innenraumbelastungen durch organische Lösemittel aus Farben, Lacken, Bodenversiegelungen und Teppichklebern sind nur noch selten. Die heute verfügbaren Ersatzstoffe enthalten gelegentlich Konservierungsstoffe, die bei empfindlichen Personen ebenfalls zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen können.

Personen, die eine Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens oder ihrer Gesundheit durch Wohngifte vermuten, wenden sich zuerst an ihren Hausarzt. Danach kann es sinnvoll sein, weitere Abklärungen zu treffen. Mittels dem „Fragebogen Wohngifte“ können dem Kantonalen Laboratorium die nötigen Informationen für weitere Abklärungen zur Verfügung gestellt werden.

Weiterführende Links
Bundesamt für Gesundheit

Rechtliche Grundlagen
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor Gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11:
Chemikalienverordnung

Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

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