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Chemikaliensicherheit

Wer Chemikalien oder chemische Produkte in Verkehr bringt, muss selbst beurteilen, ob diese das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können. Dabei sind Bestimmungen für das Einstufen hinsichtlich gefährlichen physikalisch-chemischen, gesundheitsgefährdenden und umweltgefährlichen Eigenschaften zu beachten. Weitere Bestimmungen betreffen das Verpacken, Kennzeichnen, das Erarbeiten von Expositionsszenarien und Erstellen von Sicherheitsdatenblättern. Das Kantonale Laboratorium kontrolliert, ob die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Kontrolliert werden beispielsweise:

  • Verantwortlichkeit 
    Ist in Betrieben und Bildungsstätten, in denen beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgegangen wird, eine fachlich kompetente Person bezeichnet und deren Namen dem Kantonalen Laboratorium mitgeteilt worden?
  • Sorgfaltspflicht
    Werden gefährliche Eigenschaften sowie diesbezügliche Informationen der Herstellerin beachtet und die zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Massnahmen getroffen?
  • Umgang mit Chemikalien
    Werden die Hinweise auf der Verpackung und gegebenenfalls dem Sicherheitsdatenblatt bei der Aufbewahrung von Stoffen und Zubereitungen berücksichtigt?
  • Kennzeichnung/Verpackung
    Sind der Name des Stoffes oder der Zubereitung, die Gefahrensymbole und die Bezeichnungen der besonderen Gefahren (R-) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) angegeben und entsprechen sie den Tatsachen?
  • Sicherheitsdatenblatt
    Wird das aktuelle Sicherheitsdatenblatt an berufliche oder gewerbliche Abnehmerinnen von Stoffen oder Zubereitungen abgegeben?

Kontrollen der Chemikaliensicherheit erfolgen durch Inspektionen hauptsächlich bei Herstellerinnen, Importeuren, im Detailhandel und an Bildungsstätten, sowie durch Marktkontrollen.

Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1 und zugehörende Verordnungen:
Chemikaliengesetz und zugehörende Verordnungen

Weitere Informationen

Kontakt

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern

Tel. 031 633 11 11
Fax 031 633 11 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Paketadresse:
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern

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13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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Informationen über diesen Webauftritt

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