Infektionskrankheiten und Impfungen

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Infektionskrankheiten
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten ist eine wichtige Mission des Kan-tonsarztamts. Es leitet die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ein (z.B. bei Masern-Epidemien, ansteckender Lungentuberkulose oder bei Meningokokken-Infektionen.
Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten oder mit beauftragten Organisationen. Das Kantonsarztamt überwacht die Infektionskrankheiten mittels Meldungen sowie epidemiologischen Abklärungen bei Ausbrüchen und mittels Bestimmung der Durchimpfung.
Obligatorische Meldung für Ärztinnen und Ärzte
Aufgrund des Epidemiengesetzes und der Meldeverordnung hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein obligatorisches Meldewesen aufgebaut. Das Meldewesen liefert Daten zu bestimmten Infektionskrankheiten. Ärztinnen und Ärzte wie auch die diagnostizierenden Labors sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beobachtungen zu bestimmten Infektionskrankheiten dem Kantonsarztamt zu melden.
Impfungen
Im Kanton Bern sind alle Impfungen freiwillig.
Das Bundesamt für Gesundheit stellt für die Bevölkerung Fachinformationen Link öffnet in einem neuen Fenster. sowie Richtlinien und Impfempfehlungen Link öffnet in einem neuen Fenster. zur Verfügung.
Durchimpfungsrate im Kanton Bern
Impfraten bei Kindern 2011 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 29 KB, 7 Seiten)
Impfraten bei Kindern 2008 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 62 KB, 4 Seiten)
Impfraten bei Kindern 1995, 1998, 2001 & 2004 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 85 KB, 5 Seiten)
Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Online-Meldesysteme Link öffnet in einem neuen Fenster.
Gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Abteilung Epidemiologie
Rathausgasse 1
3011 Bern
Tel. +41 31 636 43 85
Fax +41 31 633 79 29
Kontakt per E-Mail
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